Falsche versprechen: arbeitszeitkontrolle scheitert erneut
Die Ampel hat es erneut versucht: Im Jahr 2025 wollte das Bundesministerium für Arbeit eine Novelle zur Arbeitszeitkontrolle durchdrücken. Doch nur 15 Tage vor Inkrafttreten – am 1. Januar 2026 – stürzte das Gesetz.
Enttäuschung für die grünen: reform scheitert erneut
Trotzdem hat das Arbeitsministerium die Initiative nicht aufgegeben. Nun soll vor Juli ein neues Verordnungsprogramm verabschiedet werden, das das System der Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen mit Angestellten umfassend digitalisieren soll. Ziel ist eine effektivere Kontrolle, die Manipulationen erschwert und die Inspektion einen besseren Überblick verschafft.
Die Einführung der Arbeitszeitkontrolle im Jahr 2019 war bereits ein Schritt in diese Richtung. Seitdem müssen Unternehmen täglich die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter festhalten und die Aufzeichnungen vier Jahre lang aufbewahren. Die neuen Vorgaben verschärfen die technischen und organisatorischen Anforderungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die Anforderungen an die Nachweise der geleisteten Arbeitszeit werden deutlich erhöht.
Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind jedoch enorm. Während einige moderne Apps und elektronische Systeme einsetzen, greifen andere weiterhin auf Papierlisten, Tabellenkalkulationen oder leicht manipulierbare Methoden zurück. Diese mangelnde Homogenität ist der Hauptgrund für die detailliertere Regulierung, die sich auf die Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung konzentriert.
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Pflicht zur Nutzung digitaler Systeme. Papierbasierte oder tabellenkalkulationsgestützte Erfassung der Arbeitszeit werden dann als unzulänglich betrachtet. Bereits seit 2019 ist die Information über Mehrarbeit mit den Arbeitnehmern 15 Tage im Voraus zu erfolgen.
Die neuen Systeme müssen die genauen Arbeitszeiten elektronisch erfassen, die Daten authentifizieren und einen Verlauf erstellen, der spätere Änderungen nachvollziehbar macht. Der Arbeitnehmer muss den Stempel selbst setzen, um Manipulationen zu vermeiden. Zudem soll die Arbeitsinspektion leichter Zugang zu den Aufzeichnungen erhalten. Die Reform stärkt auch die Überwachung von Überstunden. Das Ziel ist, unregistrierte oder unzureichend vergütete Überstunden zu verhindern.

Transitional phase für kmus geplant
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) wird eine Übergangsphase von bis zu sechs Monaten eingeplant, um die Implementierung der neuen digitalen Systeme zu erleichtern. Allerdings befürchtet das Wirtschaftsministerium, dass dieser Zeitraum zu lang sein könnte, insbesondere für kleine Unternehmen und Selbstständige. Die endgültige Frist hängt vom Ergebnis der Beratungen im Bundeskabinett ab.
Ursprünglich war die Arbeitszeiterfassung an die geplante Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden gekoppelt. Diese Reform ist jedoch seitdem unabhängig vom Arbeitszeitgesetz verfolgt. Die endgültige Umsetzung der Arbeitszeiterfassung wird nun durch ein Verordnungsprogramm erfolgen.
