Spanien setzt mindestlohn für 2026 fest

Der Mindestlohn in Spanien für 2026 ist nach der Veröffentlichung des Realdekretes 126/2026 im Boletín Oficial del Estado (BOE) festgelegt worden. Dieser richtet sich nach der Art des Arbeitsvertrags.

Neu: 57,82 euro pro tag für temporäre verträge von kurzer dauer

Neu: 57,82 euro pro tag für temporäre verträge von kurzer dauer

So beträgt der Mindestlohn für vorübergehende Verträge, die weniger als 120 Tage an einem Arbeitsplatz aufgenommen werden, 57,82 Euro pro Arbeitsplatz und Tag. Dieser normiert die Vergütung für diese oft in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe oder bei saisonalen Dienstleistungen eingesetzten Verträge. Er umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern auch die anteiligen Aufwendungen für Sonntags-, Feiertags- und Urlaubsvergütung.

Der allgemeine Mindestlohn beträgt 40,70 Euro pro Tag, während der für Stundenlöhner in der Hauswirtschaft 9,55 Euro pro Stunde ausmacht.

Der Mindestlohn ist nur auf Geldleistungen anwendbar, nicht auf Naturalien. Sonderleistungen wie Nachtarbeit oder Altersteilzeit werden dem Mindestlohn nicht abgezogen.

Wer feststellt, dass der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht ordnungsgemäß ausgezahlt hat, sollte einem Schreiben an den Arbeitgeber folgen, in dem die Korrektur des Lohns auf der Basis des neuen Mindestlohns von 2026 beantragt wird. Sollte der Arbeitgeber nicht reagieren, kann man sich an einen Gewerkschaftsvertreter oder einen Arbeitsrechtsexperten wenden, um die Lohnrechnung zu überprüfen. In einem solchen Fall kann man innerhalb eines Jahres eine Klage einreichen und die fehlenden Beträge, gegebenenfalls mit Verzugszinsen, zurückfordern.